Ohne
Mietschuldenfreiheitsbestätigung hat man als Wohnungssuchender auf dem engen Berliner Mietwohnungsmarkt nur geringe Chancen. Gleichzeitig sind Vermieter laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht mehr verpflichtet, scheidenden Mietern eine solche Bestätigung auszustellen. Welche Alternativen gibt es?
Wer vom Vorvermieter keine Bestätigung über regelmäßige Mietzahlungen ausgestellt bekommt, bei der Neuanmietung aber einen entsprechenden Nachweis vorlegen soll, kann regelmäßige Mietzahlungen alternativ auch anhand eigener Kontoauszüge nachweisen. Andere Transaktionen können geschwärzt werden. Auf diese Weise bleibt man der Einzige, der Einblick ins eigene Konto hat. Eine andere Möglichkeit ist es, vom Vorvermieter Quittungen über geleistete Mietzahlungen zu fordern. Diese muss er ausstellen.
Quellenangabe: https://www.berliner-mieterverein.de/recht/aktuelle-mietrechts-tipps/kontoauszuege-statt-mietschuldenfreiheitsbescheinigung.htm