Das Wertermittlungsgutachten ist die einzige qualifizierte Möglichkeit den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks zu einem festgelegten Wertermittlungsstichtag nachhaltig zu bestimmen.
Je nach Anforderung wende ich folgende Immobilien-Wertermittlungsstrategien an:
- Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Dieses Gutachten ist gerichtsverwertbar und wird von auch den Finanzbehörden anerkannt
- Kurzgutachten zur Verwendung in außergerichtlichen Prozessen.
Beide Formen der Gutachtenerstattung sind strengen Regeln unterworfen und werden von mir völlig unparteiisch und neutral durchgeführt. Das Verkehrswertgutachten erfüllt alle Anforderungen des § 194 BauGB. Demnach wird der Verkehrswert (auch Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ... ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Bei einem Verkehrswertgutachten wird der Wert eines Grundstücks und der aufstehenden Gebäude nach den Anforderungen des (BauGB) § 194 in Verbindung mit den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 1. Juli 2010 und den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006) des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 1. März 2006 ermittelt.
Je nach Art des Bewertungsobjektes finden bei der Wertermittlung die
- Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie - VW-RL) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 20. März 2014,
- Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (Ertragswertrichtlinie - EW-RL) Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 12. November 2015 oder die
- Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie - SW-RL) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 5. September 2012
Anwendung. Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens sind umfangreiche Recherchen, Beschreibungen, Erklärungen und Angaben zwingend erforderlich. Es enthält alle Angaben die erforderlich sind, sich ein genaues Bild von dem Bewertungsobjekt zu machen und ist in der Wertermittlung auch vom Laien nachvollziehbar. Deshalb werden meine Verkehrswertgutachten von deutschen Gerichten und Finanzbehörden anerkannt.
Das Kurzgutachten wird unter Anwendung derselben Wertermittlungsverfahren und den gleichen Berechnungsmethoden erstattet wie ein Verkehrswertgutachten.
Beschreibungen und Erklärungen sind jedoch auf das Wesentliche beschränkt. Recherchen (z.B. zu Altlasten oder Denkmalschutz) werden nur dann betrieben, wenn dies durch Sie explizit beauftragt wurde. Das gleiche gilt für grundstücksgleiche Rechte (wie z.B. Erbbaurecht oder Wohnrecht).
Kurzgutachten oder Privatgutachten finden häufig bei außergerichtlichen Streitigkeiten im Familienrecht (z.B. Scheidung) oder Erbrecht und bei Betreuungsangelegenheiten Anwendung. Aber auch bei der Vorbereitung zum Verkauf ist ein Kurzgutachten empfehlenswert, da dieses einen genaueren Wert bestimmt, als eine oberflächliche Marktwertschätzung oder
Marktwertanalyse von Maklern und Banken.