Aufbereitung der Verkaufsunterlagen einer Immobilie ?
Es ist ratsam, vor dem Verkauf einer Immobilie relevante Dokumente zur Immobilie einzuholen, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein. Interessenten möchten oft schon vor der Besichtigung wichtige Informationen über die Immobilie einholen, beispielsweise die Energieeffizienz, die aus dem Energieausweis ersichtlich ist. Zusätzlich fordern Banken und Finanzdienstleister bei Finanzierungen oder Teilfinanzierungen des Kaufpreises entsprechende Unterlagen zur Immobilie an. Um den Verkaufsprozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen, ist es von Vorteil, entsprechende Vorarbeit zu leisten.
Wir empfehlen Privatpersonen, die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen. Ein Immobilienmakler kann die notwendigen Dokumente bei Behörden und Ämtern für Sie einholen und Auskunft über alle erforderlichen Unterlagen für den Verkauf geben.
Gern sind wir Ihnen bei der Organisation der erforderlichen Unterlagen behilflich. Sollte es notwendig sein, werden wir für Ihre Immobilie einen Grundriss erstellen, sowie Unterlagen wie Flurkarte und Grundbuchauszüge für Sie organisieren. Lehnen Sie sich zurück. Wir sind für Sie da!
Welche Unterlagen sind für den Verkauf einer Immobilie erforderlich?
1. Grundbuchauszug
Für die Feststellung der Eigentümer, sowie bestehender Belastungen des Grundstücks ist ein Grundbuchauszug beim Verkauf erforderlich. Auch besondere Rechte wie ein Vorkaufsrecht oder Nießbrauchrecht sind im Grundbuchauszug vermerkt. Ein Grundbuchauszug kann beim Grundbuchamt an Personen mit "berechtigtem Interesse" ausgehändigt werden. Alle im Grundbuch eingetragenen Rechteinhaber zählen zu diesem Personenkreis. Zudem haben Notare und Gerichte Zugang zu diesen Daten. Gern unterstützen wir Sie bei der Organisation eines aktuellen Grundbuchauszugs beim Verkauf Ihrer Immobilie.
2. Grundrisse
Ein Grundriss gibt bereits im Vorfeld Aufschluss über die Wohnräume und den Schnitt der Immobilie. Es lassen sich für künftige Kaufinteressenten bereits Umbaumaßnahmen einschätzen, sowie anhand eventuell bestehender Quadratmeterangaben die Größe der Räume ablesen. Ein Grundriss unterstützt neben Fotos und einer professionellen Beschreibung das Exposé beim Immobilienverkauf. Gern sind wir Ihnen bei der Aufarbeitung oder der Neuerstellung eines Grundrisses für Ihre Immobilie behilflich, sollten keine Aufzeichnungen aus der Bauphase mehr vorliegen.
3. Flurkarte | Lageplan
Die Flurkarte, auch Liegenschafts- oder Katasterplan genannt, enthält alle amtlichen Kennzahlen des Grundstücks wie die Flurstücksnummer, Gemarkungen und Grundstücksgrenzen. Eine amtliche Flurkarte erhält man unkompliziert beim Liegenschaftsamt der Stadt gegen eine Gebühr. Alternativ gibt es auch Online-Kartenauszüge, die zur groben Orientierung von Lage des Grundstücks ausreichend sind. Wir beraten Sie gern, welche Variante für den Verkauf Ihrer Immobilie erforderlich ist.
4. Energieausweis
Ein Energieausweis ist seit dem Jahr 2014 Pflicht, beim Verkauf einer Immobilie, egal ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus. Der Energieausweis enthält die wichtigsten Kernzahlen über den erforderlichen Energieverbrauch einer Immobilie und gibt zudem Aufschluss über die vorhandenen Energieträger einer Immobilie. Immaxi Immobilien bietet als Serviceaktion die kostenfreie Erstellung des Energieausweises beim Verkauf an, sollte Ihnen kein gültiger Energieausweis für Ihre Immobilie vorliegen.
5. Wohnflächenberechnung
Die Berechnung der Wohnfläche ist neben dem Grundriss ein wichtiger Bestandteil für den Immobilienverkauf. Als Wohnfläche werden nicht alle als Grundfläche ausgewiesenen Flächen gezählt. Gerade im Dachgeschoss mit Dachschrägen, sowie Balkonen oder Terrassen ist die genaue Berechnung der Wohnfläche essentiell, um sich vor Schadensersatzansprüchen beim Immobilienverkauf zu schützen. Es ist daher ratsam im Kaufvertrag auf eine verbindliche Angabe der Wohnfläche zu verzichten.
Eine Baugenehmigung ist die Genehmigung eine Immobilie zur errichten oder zu ändern und vor allem beim Verkauf von Grundstücken relevant. Für den zukünftigen Bauherren ist daraus ersichtlich, welche Vorrausetzungen sich aus der Genehmigung ergeben. Neben der Baugenehmigung ist meist ein Bebauungsplan existent, welcher von der Stadt oder der Gemeinde entsprechende Vorschriften für die Bebaubarkeit von Grundstücken beinhaltet. Dieser Bebauungsplan ist meist öffentlich einsehbar.
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