Die Eigentumsübertragung Schritt für Schritt erklärt


Der Weg vom Kaufinteressenten zum Eigentümer

Besitzübergang einer Immobilie

Sie haben sich für den Kauf einer Immobilie entschieden und möchten diese erwerben. Herzliche Glückwünsche! Doch bevor Sie Eigentümer der Immobilie werden können, sind noch einige wichtige Schritte zu unternehmen. Die Eigentumsübertragung ist ein fummeliger Prozess, aber es lohnt sich, denn am Ende sind Sie der stolze Eigentümer Ihrer Immobilie. Wie genau funktioniert die Eigentumsübertragung und was sind die Fallstricke? Dies möchte ich Ihnen hier näher beschreiben.

Sehen Sie sich das Grundbuch an

Bevor Sie den Kauf Ihrer Traumimmobilie finalisieren, empfiehlt es sich immer, im Grundbuch nachzuschauen, um wichtige Details abzusichern. Zunächst stellen Sie fest, ob der Verkäufer der Immobilie tatsächlich der Eigentümer ist. Wenn Sie hier Unstimmigkeiten finden, fragen Sie unbedingt nach dem Kontext, um Probleme zu vermeiden.

Auskünfte und Eintragungen im Grundbuch

Außerdem erfahren Sie, ob Außenstehende über Wegerecht oder Erbbaurecht verfügen. Das bedeutet, dass jederzeit Nachbarn Ihr Grundstück betreten oder jemand Ihr Grundstück bebauen kann. Wenn Ihnen das nicht gefällt, müssen Sie möglicherweise auf den Kauf dieser Immobilie verzichten. Dasselbe gilt für Aufenthaltstitel, die anderen in der Vergangenheit gewährt wurden. Durch einen Blick ins Grundbuch können Sie auch feststellen, ob bestimmte Bereiche des Grundstücks nicht bebaubar sind oder ob das Grundstück durch Emissionen belastet ist. Zu guter Letzt erfahren Sie spätestens aus dem Grundbuch, ob die Immobilie ein Vorkaufsrecht hat oder ob bereits ein Vorkaufsbescheid vorliegt. Wenn alles in Ordnung ist, können Sie mit dem Titelübertragungsverfahren fortfahren. Hinweis: Nicht jeder kann Eintragungen im Grundbuch einsehen. Das Recht dazu hat nur der Eigentümer selbst.
Der aktuelle Eigentümer der Immobilie sollte Ihnen einen aktuellen Grundbuchauszug beschaffen oder Ihnen eine Vollmacht erteilen, sodass Sie ein berechtigtes Interesse beim Grundbuchamt vorlegen können.

Prüfung des Kaufvertrages

Wenn die Finanzierung des Immobilienkaufs gesichert ist und alle Titel geklärt sind, haben Sie in Kürze einen Kaufvertrag. Verzögert sich der Kauf aufgrund von Klärungsbedarf zur Finanzierung oder aufgrund ungewisser Eigentumsverhältnisse, besteht die Möglichkeit, vorab einen Reservierungsvertrag abzuschließen.
Wenn Sie schließlich einen Kaufvertrag von einem Notar erstellen lassen, nutzen Sie die Gelegenheit, diesen sorgfältig zu prüfen, bevor Sie den Notar zur Unterzeichnung auffordern. Sie können den Vertrag selbst prüfen oder einen Anwalt damit beauftragen. Grundsätzlich muss der Vertrag fünf Punkte enthalten:

  • Käufer- und Verkäufernamen
  • Exakte Anzeige von Grundstücks- und Parzellennummern im Grundbuch
  • Kaufpreis
  • Zahlungsbedingungen
  • Belastung des Eigentums
Wenn Sie mit dem Vertragsinhalt zufrieden sind, vereinbaren Sie mit dem Verkäufer einen Termin zur Unterzeichnung beim Notar. Sobald Sie unterschreiben, ist der Verkäufer verpflichtet, das Eigentum an Sie zu übertragen, aber Sie sind auch nach diesem Schritt nicht der Eigentümer. Zunächst vermerkt der Notar den Übertragungsvermerk im Grundbuch und erhebt eine Gebühr. Das verkürzt die Zeit, bis Sie tatsächlich Eigentümer der Immobilie sind und in Sicherheit sind. Denn mit dieser Eintragung im Grundbuch erlischt das Verhandlungsrecht des Eigentümers mit anderen Kaufinteressenten.

Bezahlen Sie den Kaufpreis

Sobald die Zahlung an den Verkäufer erfolgt ist, sind Sie der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie. Es handelt sich um eine wirtschaftliche Eigentumsübertragung. Sobald die Zahlung erfolgt ist, erhalten Sie die Schlüssel für das Haus und Sie sind von nun an für die Immobilie verantwortlich. Sie haben nun auch Anspruch auf Miete und andere Einkünfte aus der Immobilie vom Mieter. Andererseits fällt auch die Grundsteuer an und Sie müssen alle Betriebskosten tragen. Daher sollten Sie den Kaufpreis erst zahlen, wenn alle Formalitäten und rechtlichen Fragen geklärt sind. Zahlen Sie den Kaufpreis erst, wenn der Auflassungsbescheid im Grundbuch eingetragen ist.

Der Eintrag ins Grundbuch

Die Büromühle mahlt langsam. Daher wird es einige Wochen dauern, bis die gekaufte Immobilie im Grundbuch eingetragen ist. Dieser Zeitabschnitt wird durch die sogenannte Auflassungsvormerkung überbrückt. Die Eigentumsübertragung ist abgeschlossen, wenn der vorherige Eigentümer der Immobilie aus dem Grundbuch ausgelistet ist und Sie aufgeführt sind. Von diesem Moment an ist die Immobilie nicht nur in Ihrem Besitz, sondern Sie werden der rechtmäßige Eigentümer sein.
Der Prozess der Eigentumsübertragung kann undurchsichtig und verwirrend sein. Verlieren Sie nicht den Kopf - wir helfen Ihnen gerne bei diesen wichtigen Schritten weiter.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?

Wenden Sie sich an unsere Verkaufsexperten

Unser erfahrenes und hochqualifiziertes Verkaufsteam unterstützt Sie gerne beim Verkauf Ihrer immobilie.
Foto 1
Peggy Günther
Kauffrau der Grundstücks- & Wohnungswirtschaft

- Verkauf & Vermietung -

Telefon: 0049 34298 54907-0
E-Mail: info@le-apis-immobilien.de

Ihre Nachricht an uns

* Pflichtfelder