Auch wenn kein Zwang zur Nachrüstung von Altanlagen besteht, sollte aus Sicherheitsgründen die Installation von Fehlerstromschutzeinrichtungen in Betracht gezogen werden. Moderne Elektroinstallationen ermöglichen eine einfache Nachrüstung von FI-Schaltern im Verteilerkasten innerhalb weniger Stunden. Bei älteren Installationen vor 1973, die oft eine Zwei-Leiter- oder eine klassische Nullung aufweisen, ist das Nachrüsten eines FI-Schalters ebenfalls möglich und sinnvoll. Allerdings erfordert es grundlegende Änderungen an der Elektroinstallation, einschließlich der Neuverlegung von Leitungen und der Demontage von Wänden. Beachten Sie stets, dass das Nachrüsten ausschließlich von autorisierten Fachkräften durchgeführt werden sollte und dass die Verwendung von aufblasbaren Fehlerstromschutzschaltern dringend zu vermeiden ist, da diese ein erhebliches Risiko für Ihre Sicherheit darstellen.
In Bezug auf Mietwohnungen im Altbau besteht keine Verpflichtung für Vermieter zur Nachrüstung von FI-Schutzschaltern. Wenn ein Mieter den Einbau auf eigene Kosten durchführen lassen möchte, sollte er den Vermieter um Erlaubnis bitten.
Der Vermieter darf die Modernisierung nicht grundlos verweigern und muss den Einbau eines FI-Schutzschalters auf Kosten des Mieters dulden, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen.