Energieausweis


Mehr Aufschluss über die Energieeffizienz einer Immobilie

EnEV (Energieeinsparverordnung)

Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie und ist mittlerweile ein Pflichtdokument beim Verkauf und bei der Vermietung. Die EnEV (Energieeinsparverordnung) regelt die Gründung, die Ausstellung und alles, was damit zusammenhängt. Wird das Objekt in Immobilienportalen oder Printmedien beworben, müssen hier die genauen Energiekennwerte, Heizungsart, Art des Energieausweises etc. angegeben werden. Jetzt werden Energieausweise auch vor oder bei Besichtigungsterminen in Form eines Exposés an die Interesseten ausgehändigt. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Energieausweis vorzulegen:

Welche Form des Energieausweises für Ihre Immobilie am sinnvollsten ist, erfahren Sie von uns und Ihrem Energieberater.

Verbrauchsausweis

Energieverbrauch der Hausbewohner in den letzten drei Jahren erfasst und gemessen. Hier ist es sinnvoll zu überlegen, ob eher eine fünfköpfige Familie mit Baby in der Immobilie wohnen würde als eine dreiköpfige Familie mit kleinen Kindern. Je weniger die Bewohner an Warmwasser, Heizung etc. verbrauchen, desto geringer ist der Wert.

Bedarfsausweis

Hier können Sie mehr über die Qualität der Gebäudedämmung, der Heizung und anderer technischer Einrichtungen erfahren und bewerten. Bei Wohnungen werden die Gesamtmaße des Hauses den einzelnen Wohnungen zugeordnet. Je geringer der Wärmeverlust über die Immobilie ist, desto geringer ist die Energieeffizienzklasse.
Mehr Informationen zum Energieausweis finden Sie hier

Energieausweis bei Besichtigungen

Verkäufer und Vermieter müssen den Energieausweis spätestens bei der Objektbesichtigung potenziellen Käufern bzw. Mietern vorlegen und das auch, wenn sie nicht danach fragen. Wird nachträglich ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen, ist dem Mieter bzw. Käufer eine Kopie bzw. ein Original des Energie-Ausweises auszuhändigen.

Ohne die Angaben auf dem Energieausweis darf ein Makler streng genommen gar nicht erst mit der Vermarktung beginnen. In der Praxis halten sich jedoch nur wenige Verkäufer und Vermieter an diese Regel.

Bußgelder und Kontrollen

Verkäufer sowie Vermieter und Immobilienmakler, die diese gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, können mit empfindlichen Bussgeldern geahndet werden. Auch die Bundesländer prüfen stichprobenartig die Korrektheit der Energieausweise.

Erfahren Sie mehr über Verstöße und die damit verbundenen Bußgelder auf der Website zur Energiesparverordnung EnEv.
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