15.07.2022 - Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und (BMWSB) fördert mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ Maßnahmen zur Barriere-Re... zum Beitrag
14.06.2022 - Wer eine Immobilie verkauft oder kauft, kommt um einen Notar nicht herum. Denn eine rechtskräftige Eigentumsübertragung ist erst nach Abschluss und Un... zum Beitrag
10.11.2022 - Sie haben sich für den Kauf einer Immobilie entschieden und möchten diese erwerben. Herzliche Glückwünsche! Doch bevor Sie Eigentümer der Immobilie we... zum Beitrag
16.06.2022 - Sie besitzen in Taucha ein Grundstück? Sie möchten es jedoch nicht verkaufen? Dann kommt eventuell ein Erbbaurecht für Sie infrage zum Beitrag
13.06.2022 - Im Zuge eines Immobilienverkaufs spielen das Grundbuch und der Grundbucheintrag eine äußerst wichtige Rolle. Dieses juristische Dokument hält fest, we... zum Beitrag
06.11.2022 - Überraschenderweise wurde am 1. Februar der erste Kompromiss zur vom Bundesgerichtshof Ende des Jahres beantragten Grundsteuerreform erzielt. Die Länd... zum Beitrag
Immobilieneigentümer müssen zwischen Freitag, 1. Juli 2022, und Montag, 31. Oktober 2022, eine Feststellungserklärung abgeben. Grund dafür ist die Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt und durch die rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen. Laut Bundesfinanzministerium müssen Grundstückseigentümer von Wohngrundstücken ihrem Finanzamt Informationen zur Lage des Grundstücks, zur Grundstücksfläche, zum Bodenrichtwert, zur Gebäudeart, zur Wohnfläche sowie zum Baujahr des Gebäudes mitteilen. Die Feststellungserklärung kann ab dem 1. Juli 2022 über die Steuerplattform ELSTER eingereicht werden.
Zur Grundsteuerreform kommt es, weil die bisherige Grundsteuer auf jahrzehntealten Grundstückswerten basiert. Die Grundstücke im Westen werden nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt, im Osten nach ihrem Wert im Jahr 1935. Anhand dieser Werte wird der Hebesatz und somit auch die Grundsteuer ermittelt. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen der Grundstückswerte kommt es allerdings zu steuerlichen Ungleichbehandlungen von Objekten, die miteinander vergleichbar sind. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 sind diese bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung zur Bemessung der Grundsteuer daher verfassungswidrig.
Die Grundsteuer bildet für Städte und Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle, zum Beispiel für Schul- und Straßensanierungen, den Bau von Spielplätzen und um ihren Bürgern Feuerwehr sowie Krankenhäuser vorhalten zu können. Die Höhe der Grundsteuer wird nicht einheitlich festgelegt, sondern ist von Gemeinde zu Gemeinde aufgrund des Hebesatzes unterschiedlich. Aus dem Grundsteuerranking von Haus & Grund geht hervor, dass es in den größten deutschen Städten erhebliche Unterschiede bei der Grundsteuer B gibt: Während der Hebesatz in Gütersloh 381 Prozent beträgt (Platz 1; Jahresgrundsteuer: 323 Euro), sind es in Witten 910 Prozent (Platz 100; Jahresgrundsteuer: 771 Euro pro Jahr).